Ladeeinrichtungen <= 12 kVA

Ladeeinrichtungen <= 12 KVA:

 

  • Bei einem gemeinsamen Stromkreisverteiler sind die Stromkreise für den Allgemeinbedarf von der Ladestation oder der Wallbox im Sinne eines separaten Endstromkreises voneinander zu trennen.
  • Die Ladeeinrichtungen sind fest anzuschließen sowie die VDE-AR-N 4100 und Herstellerangaben zu berücksichtigen.
  • Bei einem einphasigen Betrieb (<4,6 kVA) ist die Ladeeinrichtung auf der Außenleiterphase mit der höchsten Spannung anzuschließen und zu betreiben.
  • Um den Sondertarif „GUN-Mobil Öko“ nutzen zu können, muss die Ladeeinrichtung steuerbar sein und am zentralen Zählerplatz über eine separate Messeinrichtung (Drei-Punkt-Aufnahme) verfügen. Die Freigabe und Steuerung zum Betrieb der Ladeeinrichtung wird über einen Rundsteuerempfänger geregelt.
  • Die Stadtwerke Gunzenhausen steuern die Versorgung der Kunden grundsätzlich diskriminierungsfrei.

 

 Zur Netzanmeldung der Ladeeinrichtung werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Netzanschluss Elektromobilität
  • B.3.Datenblatt
  • Herstellerangaben
  • Lageplan (bei öffentlichen Ladeeinrichtungen)
  • Foto der aktuellen Zähleranlage

Im Anhang finden Sie außerdem alle notwendigen Unterlagen zum Downloaden.