Fundsachen

 

In unserer Einrichtung aufgefundene Gegenstände werden gemäß den geltenden Bestimmungen unserer Haus- und Badeordnung ordnungsgemäß verwahrt.

Fundgegenstände werden für die Dauer von drei Monaten, Wertgegenstände (z. B. Schmuck, elektronische Geräte, Geldbörsen) für sechs Monate aufbewahrt.

 

Nach Ablauf der jeweiligen Aufbewahrungsfrist werden nicht abgeholte Gegenstände einer gemeinnützigen Einrichtung zugeführt.

 

Schränke und Wertfächer, die nach Betriebsschluss noch verschlossen sind, werden durch das Personal geöffnet.

Der darin befindliche Inhalt wird als Fundsache behandelt und entsprechend den oben genannten Regelungen verwahrt.

 

Anfragen zu verlorenen Gegenständen können per E-Mail an juramare@swg-gun.de oder telefonisch montags-donnerstags am Vormittag unter der Rufnummer 09831/8004842 gestellt werden.

 

Wir bitten um Verständnis, dass eine Herausgabe nur gegen genaue Beschreibung des Gegenstandes und gegebenenfalls Nachweis des Eigentums erfolgen kann.