Baukostenzuschüsse

Aufbauend auf die Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Gunzenhausen GmbH (Netzbetreiber) zur NAV/NDAV und AVBWasserV gilt für die Bemessung der Baukostenzuschüsse (§ 11 NAV/NDAV / § 9 AVBWasserV) gemäß Ziffer 2 bzw. 1 der Ergänzenden Bedingungen (veröffentlicht auf der Internetseite www.swg-gun.de) das nachfolgende Preisblatt:

Der Baukostenzuschuss ist ein Betrag, den der Anschlussnehmer an die Stadtwerke Gunzenhausen GmbH zahlt.

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