Erläuterungen

1. Schwachlastregelung (Niedertarifzeiten)

 

Werktage (Montag mit Freitag)

von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr des folgenden Tages

Samstag

von 13.00 Uhr bis 24.00 Uhr

Sonn- und gesetzlichen Feiertagen

von 0.00 Uhr bis 6.00 Uhr des folgenden Tages

 

  • Als Feiertage gelten die für Gunzenhausen festgelegten gesetzlichen Feiertage.
  • Alle übrigen Zeiten gelten als Hochtarifzeiten.
  • Die oben genannten Zeitschaltungen erfolgen in Lastgruppen, so dass die Zeiten jeweils um bis zu +/- 10 Minuten variieren können.

 

2. Konzessionsabgabe

Die Arbeitspreise sowie der Höchstpreis enthalten Konzessionsabgaben, die an die Gemeinden abgeführt werden. Der Höchstsatz der Konzessionsabgaben beträgt gemäß § 2 Abs. 2 Ziffer 1 der Verordnung über Konzessionsabgaben für Strom und Gas (Konzessionsabgaben - KAV, vom 09.01.1992, bzw. 30. Juli 1999) für die Stromlieferungen nach der Schwachlastregelung netto 0,61 Cent/kWh (brutto 0,71 Cent/kWh), für sonstige Stromlieferungen 1,32 Cent/kWh. Vereinbarungen mit Gemeinden, dass keine oder niedrigere Konzessionsabgaben bezahlt werden, genießen Vorrang.

 

3. Stromsteuer

Die Arbeits- und Verbrauchspreise sowie der Höchstpreis enthalten eine Stromsteuer in Höhe der jeweils gesetzlichen Steuersätze (Stand 01. Januar 2003: 2,05 Cent/kWh netto, (brutto 2,38 Cent/kWh)). Unternehmen des produzierenden Gewerbes und Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft unterliegen nach § 9 Absatz 3 StromStG einem ermäßigten Steuersatz, soweit die Voraussetzungen nach § 9 und § 10 StromStG erfüllt sind.

 

4. EEG und KWKG

Die Arbeits- und Verbrauchspreise beinhalten die Mehrbelastungen aus dem Gesetz für den Vorrangerneuerbarer Energien (EEG) und dem Gesetz zum Schutz der Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWKG). Die Belastungshöhe wird sich in den nächsten Jahren z.B. durch den Ausbau regenerativer Erzeugungsanlagen erhöhen.

 

5. Umsatzsteuer

Die angegebenen Nettopreise gelten jeweils zuzüglich Umsatzsteuer. Die angegebenen Bruttopreise beinhalten die Umsatzsteuer in der derzeit gültigen Höhe (19 % - Stand 01.01.2007).