28.12.2011

Neue staatliche Umlage ab 01.01.2012

Wichtige Information!

Neue staatliche Umlage ab 01.01.2012

Sehr geehrte Damen und Herren,

als Ihr lokales Versorgungsunternehmen sind wir stetig bemüht, Sie kostengünstig mit elektrischer Energie zu versorgen. Nicht zuletzt durch unsere Einkaufsgemeinschaft mit 35 fränkischen Stadt- und Gemeindewerken gelingt es uns, unabhängig und erfolgreich auf dem Energiebeschaffungsmarkt zu agieren. Trotz unserer Bemühungen für Sie die bestmöglichen Konditionen zu erreichen, gibt es Faktoren, die nicht in unserem Einflussbereich liegen. Vor allem die durch gesetzliche Regelungen entstandenen Steuern und Abgaben sind es, die den Energiepreis verteuern. Besonders zu erwähnen sind die Abgaben aus dem Erneuerbaren Energiengesetz (EEG) und dem Kraftwärmekopplungsgesetz (KWKG), die Konzessionsabgabe sowie die Stromsteuer.

Ab 01. Januar 2012 tritt eine neue Regelung in Kraft:

Energieintensive Industrieunternehmen können unter bestimmten Voraussetzungen von den Kosten der Netzentgelte befreit werden. Die dadurch entgangenen Erlöse werden gemäß  § 19 Abs. 2 Satz 1 Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) auf alle Letztverbraucher umgelegt. Für Sie als Letztverbraucher bedeutet dies, dass ab 1. Januar 2012 eine neue gesetzliche Umlage in Höhe von netto 0,151 ct/kWh erhoben wird. Trotz unserer stabilen Energiepreise verteuert sich somit die Kilowattstunde Strom um netto 0,151 ct. (brutto 0,180 ct.). Bei einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von 3.500 kWh entstehen somit Mehrkosten in Höhe von brutto 6,30 Euro. Der Anteil der Steuern und Abgaben an Ihren Stromkosten liegt bei 46 %. Die Stadtwerke kommen sich daher langsam wie ein Inkasso-Unternehmen für den Staat vor! Wir bedauern es sehr, dass gesetzliche Änderungen und Umlagen immer häufiger unserem Bestreben entgegenstehen, günstige Energiepreise für unsere Kunden zu erzielen.

 

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